Um was geht es uns :
Im Eingangsbereich von Weiler ist die Errichtung eines Gewerbegebietes geplant
Damit zwangsläufig verbunden sind ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, industrielles Abwasser, Lärm und Geruchsbelästigung, Luftverschmutzung, Betonierung, Versiegelung von bis zu 19 Hektar Wald und Wiesen
Naturnahe Landwirtschaft
Hammermühle besteht überwiegend aus landwirtschaftlichen Betrieben, die naturnahe Landwirtschaft betreiben. Diese Landwirtschaften sorgen nicht nur für Arbeitsplätze,sondern auch für eine intakte ökologische Naturlandschaft. Durch ein Gewerbegebiet wird diese Landschaft nachhaltig zerstört. Dies ist eine Bedrohung der bäuerlichen Infrastruktur und der Bauern , die durch eine ökologische Landwirtschaft mithelfen, die Folgen des Klimawandels zu mildern.
Wasserschutz
Direkt am geplanten Gewerbegebiet liegen die Quellen für die Wasserversorgung der Gemeinde Weiler. Unserer Meinung nach stellt das Gewerbegebiet eine Gefahr da , dass das Quell und Grundwasser durch das Gewerbegebiet verunreinigt wird.
Darüber hinaus zeigte das Unwetter vom Pfingstmontag 2022 eindrucksvoll, was versiegelte Flächen anrichten können. Die Gemeinde Weiler und auch die Hammermühle wird bei Unwettern zunehmend von Schlamm, Wasser oder Hagelmassen bedroht .
Klimawandel
Während sich junge Menschen weltweit in Zeiten des Klimawandels für eine lebenswerte Zukunft einsetzen und engagieren, ignoriert der Bürgermeister von Weiler die Zeichen der Zeit und versiegelt ungebremst Flächen.
Frei nach dem Motto : Nach mir die Sintflut!
Profit
Durch die Aussicht auf einen kurzfristigen Profit durch den Grundstücksverkauf an die Industrie wird der langfristige Verlust von Umwelt und Ressourcen in Kauf genommen. Wiesen werden für ein Almosen verscherbelt und verödet.
Tourismus
Schon jetzt wundern sich viele Touristen, wie man so einem hübschen Ort durch so hässliche Ortseinfahrten verschandeln kann. Das geplante Vorhaben des Gewerbegebietes Hammermühle setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Scheidegg löste das Thema doch recht schlau
ein hässliches Hauser Wiesen verschandelt die Ortseinfahrt von Lindenberg,
ein hässliches Gewerbegebiet Hammermühle verschandelt dann die Ortseinfahrt von Weiler.
In beiden Fällen hält Scheidegg die Hand auf und kassiert anteilsmäßig Abgaben und Steuern von Lindenberg und eventuell Weiler ohne dafür ein Opfer bringen zu müssen.
Kein Streit im Ort, super gelöst, oder?
Wir fordern:
im ersten Bürgerbegehren
Das der Gemeinderat keine weiteren Verhandlungen mit dem Zweckverband Hauser Wiesen führt. Dass die noch vorhandene bäuerliche Struktur gefordert wird und dass die Natur und Landschaft so wie sie ist erhalten bleiben.
im zweiten Bürgerbegehren:
Dass in Hammermühle und um Weiler herum keine weiteren Gewerbegebiete ausgewiesen werden . Dass der Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Hammermühle Gemeinderates zurückgenommen wird.
Im Sinne von Art.141 der Verfassung des Freistaates Bayern :
Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat und Gemeinden , die heimischen Tier und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnenden Orts und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
Interessanterweise gibt es die besten Argumente gegen das Gewerbegebiet Hammermühle auf den Seiten des Bayrischen Saatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwickling und Energie z.B ab Seite 64.
…….
3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot
(G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige
Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.
(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten
auszuweisen. Ausnahmen sind zulässig, wenn
– auf Grund der Topographie oder schützenswerter Landschaftsteile oder tangieren-
der Hauptverkehrstrassen ein angebundener Standort im Gemeindegebiet nicht
vorhanden ist, …..
Wir wollen nicht verschweigen , dass es leider auch Ausnahmen im LEP im Bezug auf das Anbindegebot gibt und genau dort will der Bürgermeister ansetzen. Deswegen benötigt er einen Zweckverband und drückt auf ein schnelles Verfahren und drängt die Bauern zu Erklärungen, dass sie kein Land am Ortsrand abtreten wollen.
Die oben zitierte Version des LEP ist die noch nicht verabschiedete Lessefassung vom 21.12.2021 .
Wer es sich genauer ansehen will findet hier viele “schöne” Worte:
© 2022 Kein Gewerbegebiet Hammermühle | Theme Design by SuperbThemes.com